Steuerrechner Vorabpauschale

Rechne deine ETF-Vorabpauschale stressfrei aus!

Berechne schnell & einfach die Steuer auf die Vorabpauschale deiner thesaurierenden ETF-Anteile in Deutschland. Unser Rechner zeigt dir die voraussichtliche Steuer – für exakte Werte zählt allerdings der Steuerbescheid deines Brokers.

Die Vorabpauschale ist eine besondere steuerliche Regelung für thesaurierende ETFs. Da diese Fonds ihre Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch wieder anlegen, würde ohne diese Regelung zunächst keine laufende Besteuerung stattfinden. Um das zu vermeiden, wird ein fiktiver Ertrag angenommen, der als Vorabpauschale gilt und grundsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegt. Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn dein ETF im jeweiligen Jahr tatsächlich an Wert gewonnen hat.

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass ausschüttende und thesaurierende ETFs steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Ohne diese Regelung könnten thesaurierende Fonds ihre Besteuerung über viele Jahre hinauszögern. Der Gesetzgeber erhebt daher eine vorweggenommene Steuer auf einen rechnerischen Ertrag, um eine laufende Besteuerung sicherzustellen. Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine zeitlich vorgezogene Besteuerung zukünftiger Erträge.

Die Berechnung der Vorabpauschale basiert auf dem sogenannten Basiszins, dem Buchwert deiner ETF-Anteile zu Jahresbeginn und der gesetzlichen Teilfreistellung. Von diesem rechnerischen Basisertrag werden eventuelle Ausschüttungen abgezogen. Zusätzlich ist die Vorabpauschale nach oben begrenzt: Sie darf den tatsächlichen Wertzuwachs deines ETFs im jeweiligen Jahr nicht überschreiten. Ergibt sich kein Wertzuwachs, fällt auch keine Vorabpauschale an.

Damit der Rechner deine Steuerbelastung ermitteln kann, benötigst du vor allem den Buchwert deiner ETF-Anteile zu Jahresbeginn und zum Jahresende sowie mögliche Ausschüttungen im Laufe des Jahres. Zusätzlich kannst du deinen Steuerfreibetrag und den bereits genutzten Freibetrag angeben. Andere Werte wie Teilfreistellungsquote, Basiszins oder Steuersätze sind bereits sinnvoll voreingestellt und müssen in der Regel nicht angepasst werden.
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